Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung vom 01.01.2026, gültig für alle Leistungen der A.S.Tresorservice KG.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen A.S.Tresorservice KG (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden über die Öffnung, Reparatur, Wartung, Restaurierung sowie den Transport von Safes, Wertschutzschränken und zugehörigen Schlössern. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind 30 Tage gültig und freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung sowie durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Bei Bestellungen über Telefon, E-Mail oder Website liegt ein Fernabsatzvertrag vor; für Verbraucher gilt zusätzlich die Widerrufsbelehrung.
3. Eigentums- und Legitimationsnachweis
Vor jeder Öffnung ist der Kunde verpflichtet, seine Verfügungsberechtigung durch amtlichen Lichtbildausweis und geeignete Unterlagen (Kaufvertrag, Mietvertrag, Firmenbuchauszug, Verlassenschaftsbeschluss oder Behördenauftrag) nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis wird die Leistung verweigert; bereits angefallene Anfahrtskosten sind zu tragen.
4. Leistungsumfang
Öffnungen werden nach Möglichkeit zerstörungsfrei durchgeführt. Ist dies technisch nicht möglich, informiert der Auftragnehmer den Kunden vor einer invasiven Öffnung über notwendige Eingriffe (z. B. Bohrung) sowie über Folgekosten der Instandsetzung. Zertifizierungen (z. B. VdS, EN 1143-1) können nach invasiven Eingriffen erlöschen.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive 20 % österreichischer Umsatzsteuer. Kostenlose Kostenschätzungen sind unverbindlich; erkennbare Mehrarbeiten werden vorab abgestimmt. Zahlung erfolgt sofort nach Leistungserbringung bar, mit Karte oder – bei Unternehmen – per Rechnung binnen 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 4 % p. a. gegenüber Verbrauchern bzw. 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern sowie angemessene Mahnspesen verrechnet.
6. Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern nicht höhere Gewalt, Lieferverzögerungen bei Ersatzteilen oder Notfalleinsätze entgegenstehen. Verschiebungen werden unverzüglich mitgeteilt. Vom Kunden nicht wahrgenommene Termine werden mit der Anfahrtspauschale verrechnet.
7. Gewährleistung und Garantie
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Auf Reparaturarbeiten und eingebaute Neuteile gewähren wir Verbrauchern 24 Monate, Unternehmern 12 Monate Gewährleistung. Ausgenommen sind Verschleißteile, Batterien, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter sowie fortschreitende Korrosion bei bereits wassergeschädigten Korpussen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Für den Inhalt geöffneter Safes wird nur bei nachweislich vom Auftragnehmer verursachter Beschädigung gehaftet; der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt bei Übergabe zu prüfen und zu dokumentieren.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Schlösser, Safes und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien; gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung siehe Streitbeilegung.
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