Rechtliche Informationen
Informationen für reglementierte Berufe
Unsere Tätigkeit unterliegt der österreichischen Gewerbeordnung. Nachstehend die berufsrechtlichen Pflichtangaben gemäß § 5 ECG und Dienstleistungsrichtlinie.
Berufsbezeichnung und Gewerbe
- Berufsbezeichnung
- Sicherheitstechniker / Mechatroniker für Sicherheitstechnik (Österreich)
- Gewerbewortlaut
- Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung, Schwerpunkt Sicherheitstechnik – Öffnen, Instandsetzen und Warten von Wertschutzschränken und Schließsystemen
- Art der Berechtigung
- Reglementiertes Gewerbe gemäß § 94 GewO 1994
- GISA-Zahl
- 33293691
- Verleihungsstaat
- Republik Österreich
Zuständige Behörden
- Gewerbe- und Aufsichtsbehörde
- Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk
- Firmenbuchgericht
- Handelsgericht Wien, FN 544076m
- Gesetzliche Interessenvertretung
- Wirtschaftskammer Wien, Landesinnung der Mechatroniker
Berufsrechtliche Vorschriften
- Gewerbeordnung 1994 (GewO)
- Mechatroniker-Verordnung (Befähigungsnachweis)
- ÖNORM EN 1143-1 und EN 1300 für Wertschutzschränke und Schlösser
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und FAGG bei Verbrauchergeschäften
Die genannten Vorschriften sind im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar: ris.bka.gv.at.
Berufshaftpflicht
Für unsere Tätigkeit besteht eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung bei einem österreichischen Versicherer mit einer Deckungssumme von € 2.000.000,– je Schadensfall. Geografischer Deckungsbereich: Österreich und EU.
Sorgfaltspflichten bei Öffnungen
Öffnungsarbeiten werden ausschließlich nach Prüfung der Verfügungsberechtigung durchgeführt und protokolliert. Bei Verlassenschaften, Behörden- oder Gerichtsaufträgen erfolgt die Öffnung in Anwesenheit der berechtigten Personen.
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